Eine Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) kann von der BSB in Form einer Kostenübernahme für eine Lerntherapie nach gründlicher Überprüfung im Einzelfall bewilligt werden.
Einzelheiten finden Sie in der „Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“. Dort erfahren Sie, unter welchen Bedingungen es für Eltern Sinn macht, über die Schule einen Antrag zur Finanzierung einer Außerunterrichtlichen Lernhilfe (AUL) zu stellen.