Gewaltprävention

Gewaltprävention im Kindesalter (GiK)

In allen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) arbeiten ausgebildete Fachkräfte für Gewaltprävention im Kindesalter (GiK), im Tandem mit den GiK Fachkräften der bezirklichen Jugendämter zusammen.
Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen bis zum 13 Lebensjahr die mit antisozialem und/oder aggressivem Verhalten aufgefallen sind. Intention ist eine Verfestigung dieses Verhaltens zu verhindern.
Die Fachkräfte arbeiten mit allen der Erziehung beauftragten Personen und Institutionen zusammen, um frühzeitig Hilfsangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler, Schulgruppen, Eltern und Schulen zu entwickeln. Zu diesem Arbeitsbereich gehört neben der Einzelfallberatung auch die Entwicklung gewaltpräventiver Angebote im Bezirk.

 

Übergriffiges Verhalten
Übergriffiges Verhalten

Gewaltvorfälle an Schulen

Gewaltprävention
Umgang mit Gewaltvorfällen an Schulen

Kommt es in der Schule zu psychischen oder physischen Gewaltvorfällen können die Schulen die Beratungsabteilung des ReBBZ beratend hinzuziehen (siehe Einzelfallberatung, BeOS, Systemberatung, GIK)
Bei schwerwiegenden Gewaltvorfällen meldet die Schule diese in einem geregelten Verfahren:

• Die Schülerdaten sowie die Dokumentation des Geschehens und die Beschreibung der erfolgten Maßnahmen werden in einem formalen Gewaltmeldebogen an das zuständige ReBBZ geschickt.
• Diese Gewaltmeldung muss von der Schule an die Schulaufsicht, die Gewaltprävention und an die Polizei weitergeleitet werden.

Im Rahmen jeder Fallbearbeitung kooperieren wir mit der Beratungsstelle Gewaltprävention und der Polizei. In einem gemeinsamen Klärungsprozess mit der Schule wird über die Art der fachlichen Unterstützung beraten. Angemessene Maßnahmen und Handlungsschritte werden eingeleitet. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, ggfs. Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen u.a. werden am Prozess beteiligt.