Grundlage ist die Erhebung der aktuellen Ausgangssituation des Schülers bzw. der Schülerin, um eine individuelle Förderung im Kontext eines individualisierten Unterrichts zu ermöglichen. Hierzu werden überwiegend informelle aber auch standardisierte diagnostische Verfahren genutzt (z.B. Kompetenzraster im Bereich Mathematik, IQ Testung).
Im diagnosegestützten Förderplan wird die Lernausgangslage des Kindes beschrieben. Darauf aufbauend werden die individuellen Förderziele gemäß der aktuellen Entwicklungs- und Lernschwerpunkte des Kindes halbjährlich festgelegt, evaluiert und fortgeschrieben.
Diese Förderziele werden sowohl im Unterricht als auch in Lernförderangeboten verfolgt. Die sonderpädagogische Förderung wird im Förderplan dokumentiert. Die Schule, Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten schließen in den halbjährigen Lernentwicklungsgesprächen eine Lern- und Fördervereinbarung ab.
In dieser werden neben den fachlichen und überfachlichen Lernbereichen, die gegenseitigen Pflichten, insbesondere individuelle Fördermaßnahmen neben der regulären Unterrichtsteilnahme vereinbart.