Immer wieder gibt es Schülerinnen und Schüler, deren Teilhabe am Unterricht aufgrund einer komplexen psychosozialen und seelischen Beeinträchtigung zeitweise gefährdet ist. In diesen Fällen nehmen Schulen in der Regel die Beratung der ReBBZ in Anspruch. Sofern im Beratungsverlauf Schulbegleitung als eine von anderen unterstützenden Maßnahmen in den Blick genommen wird, kann die Schule an das zuständige ReBBZ eine entsprechende Anfrage stellen.
Die Bereitstellung von Schulbegleitung ist dann möglich, wenn (zuvor von Schule, Jugendamt und REBBZ) alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Schulbegleitung ist immer befristet und unterliegt regelhaft der fachlichen Prüfung durch das ReBBZ.